Zeit der Gegensätze

Der § 218 konnte auch in der Weimarer Republik das ungeborene Leben nicht schützen, gefährdete das schwangerer Frauen jedoch in dramatischer Weise. Dabei stand das Abtreibungsverbot im Widerspruch zur neuen gesellschaftlichen Position der Frauen.

1930 machten 356 (von insgesamt 476) Berliner Ärztinnen in einer Petition an den Deutschen Reichstag darauf aufmerksam, dass der staatliche Gebärzwang im Widerspruch zur neuen gesellschaftlichen Stellung der Frauen stand. Ihre Position war mit dem Wahlrecht zumindest auf staatsbürgerlicher Ebene anerkannt worden und manifestierte sich mit wachsender weiblicher Berufstätigkeit, vor allem im Dienstleistungssektor, in der öffentlichen Verwaltung, im Schuldienst und im Gesundheitswesen. Es war aber nicht nur dieser Widerspruch, es waren die Nachkriegskrise mit Inflation und Hungerwinter 1923/24, die Arbeitslosigkeit, die Lebensmittelknappheit, die Wohnungsnot und die fehlende Aufklärung auf der einen Seite, die fehlenden Verhütungsmittel auf der anderen Seite, die zu einer „im Vergleich zum Kaiserreich wesentlich breiteren und engagierteren Diskussion zu Fragen der Beibehaltung oder Änderung des Abtreibungsstrafrechts“1 führten. Jedes Jahr brachen mehr als eine Million Frauen in Deutschland illegal eine Schwangerschaft ab. Mehr als 10.000 Frauen starben jährlich an diesem Eingriff. Viele blieben bis zum Lebensende krank.2

„Vor dem Hintergrund des Abtreibungselends setzten sich schon in den ersten Jahren der Weimarer Republik unterschiedliche Frauen für die Abschaffung des § 218 ein: proletarische Frauen, Frauen aus dem radikalen Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung, viele Ärztinnen …“.3  Es kam zu einer in der Öffentlichkeit kontrovers geführten Diskussion zum Thema Abtreibung, wobei vor allem bevölkerungspolitische und moralische Argumente gegen die Abtreibung ins Feld geführt wurden. „Die ethische Frage nach dem Lebensrecht des Fötus stand – im Gegensatz zu heute – nicht im Mittelpunkt der öffentlichen Auseinandersetzung.“4

Rundfrage der damals sozialdemokratisch orientierten Tageszeitung Volksstimme vom 27. November 1929: „Wie stehen Sie zum § 218 Str. G. B.?“ Viele bekannte Frauen antworteten, darunter Käthe Kollwitz, Else Lasker-Schüler und Marie Juchacz, aber auch zahlreiche Literaten und Wissenschaftler, wie Bertold Brecht oder Albert Einstein, sowie Ärzte, Philosophen und Theologen der Zeit.
An der öffentlichen Debatte beteiligte sich auch die Berliner Publikation Korrespondenz Frauenpresse und bildete v.a. unterschiedliche Positionen von Frauen zum Thema § 218 ab, u.a. in der Ausgabe vom 6.7.1925 Nr. 27.
Die Debatte wird kontinuierlich auch von der Berliner Publikation Korrespondenz Frauenpresse aufgegriffen, u.a. in der Ausgabe vom 22.6.1925, Nr. 25.

Der Jurist Dirk von Behren sieht bis Anfang der 1930er Jahre in Deutschland eine außerparlamentarische Massenbewegung gegen den § 218, die hier unter drei Aspekten betrachtet werden soll: 

Als Klassenproblem

§ 218 wurde als Klassenparagraf bezeichnet, „weil … (er) vor allem ein Problem von Arbeiterinnen war. ‚Noch nie hat eine reiche Frau wegen § 218 vor dem Kadi gestanden‘, so Gustav Radbruch als sozialdemokratischer Justizminister 1921“.5 Folgerichtig nahm die KPD die Kritik am staatlichen Gebärzwang in ihr Programm auf. Kommunisten wie Friedrich Wolf verbanden außerdem große Hoffnungen mit der Entwicklung in der jungen Sowjetunion. Hier war am 18. Februar 1920 das Dekret über den Schutz der Gesundheit der Frau erlassen worden, das Abtreibungen legalisierte und die Durchführung nur Ärzt*innen gestattete6 . Auch der bereits 1913 gegründete Sozialdemokratische Ärzteverein bzw. sein Nachfolger in der Weimarer Republik klärte über den Zusammenhang zwischen Klassenlage und Abtreibung auf.

Auch in der sozialdemokratischen Frauenzeitschrift Die Gleichheit erschienen Artikel zur Debatte um den § 218, wie der Beitrag „Die Unterbrechung der Schwangerschaft“ vom 15.3.1921.
Die Welt am Abend war eine kommunistische Berliner Tageszeitung, die auch Positionen zum § 218 abbildete, u.a. den Beitrag „Fruchtabtreibung und Klassenmedizin“ des in Berlin praktizierenden Arztes Dr. med. Lothar Wolf.

Ob es jedoch in sozialdemokratischen und kommunistischen Kreisen letztlich um das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper ging, ist schwierig zu beurteilen. Der Experte für Bildung und Erziehung innerhalb der KPD Edwin Hörnle schrieb 1929: „Proletarische Liebende sehen ineinander nicht in erster Linie ‚Männchen und Weibchen‘, sondern Genossen der Arbeit, Kameraden des Kampfes. (…) Die proletarische Moral findet nicht nur nichts Anstößiges an der Verhütung (…), sie fordert das Recht der Mutter, die werdende (…) Leibesfrucht rechtzeitig zu beseitigen und zwar sowohl im Interesse der proletarischen Mutter (…) wie auch im Interesse der proletarischen Klasse, für die eine bewusste Regelung der Geburten eine Steigerung der Kampfkraft bedeutet.“7

Ein Jahr nach der Veröffentlichung dieser Schrift fordert Papst Pius XI in einer Enzyklika die konsequente Ablehnung von Verhütung und Abtreibung. In katholischen Kreisen – das ist unbestreitbar – wurde auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau kritisch diskutiert. 

Als Aufklärungsproblem

Die hier betrachtete außerparlamentarische Massenbewegung muss im Zusammenhang gesehen werden mit der sogenannten Sexualreformbewegung, die schon vor der Republikgründung entstanden war und in ihren Äußerungen oft die These ‚Aufklären statt Abtreiben‘ vertrat. In vielen Fällen war die Forderung nach sexueller Aufklärung verbunden mit einem neuen Gesundheitsbewusstsein, mit der Forderung nach gesunder Ernährung, gesunder Kleidung, nach sportlicher Betätigung. „Die Sexualreformbewegung dieser Zeit wurde von sehr unterschiedlichen Strömungen getragen (…). Keineswegs hatten alle dabei das Selbstbestimmungsrecht der Frauen im Sinn, sondern vielmehr die Volksgesundheit, Geburtenkontrolle, manche auch schon das sogenannte lebensunwerte Leben.“8

Zur Sexualreformbewegung gehörten die Veröffentlichungen der sogenannten Doktorbücher, auch des 1926 publizierten vielgelesenen Buches Bub und Mädel. Gespräche unter Kameraden über die Geschlechterfrage von dem Berliner Arzt Max Hodann. Im gleichen Jahr stellte der Frauenarzt Fritz Brupbacher sein Buch Kindersegen, Fruchtverhütung, Fruchtabtreibung unter das Motto: Ein Staat, der seine Kinder nicht ernähren kann, hat nicht das Recht, ihre Geburt zu fordern. Das Buch der Ehe. Wegweiser für Männer und Frauen von Hans Lehfeldt erschien (um) 1928 und galt als Heft 1 der offensichtlich geplanten Aufklärungs-Bücherei. 

Von der konservativen Ärzteschaft besonders misstrauisch beobachtet, bauten Frauen bzw. Frauenverbände Sexualberatungsstellen auf, vornehmlich in großen Städten. „Bis 1932 waren 400 solcher Stellen entstanden.“9  Die Ärztin Dr. Käte Frankenthal beispielsweise betrieb neben ihrer Anstellung an der Berliner Charité eine Praxis, in der sie Ehe- und Sexualberatung durchführte und kostenlos Verhütungsmittel verteilte. § 218 streichen – nicht ändern! hieß die von ihr 1931 veröffentlichte Broschüre. Die Ärztin Dr. Annemarie Durand-Wever, die seit 1928 Leiterin der Berliner ‚Vertrauensstelle für Verlobte und Eheleute‘ war und sich außerdem für eine frühzeitige Aufklärung von Mädchen engagierte, veröffentlichte ebenfalls 1931 ihr Buch Verhütung der Schwangerschaft

Die vermutlich hilfreichste Arbeit für Frauen leistete der schon 1905 von Helene Stöcker gegründete Bund für Mutterschutz und Sexualreform (BfMS) mit seinem Netz von Sexualberatungsstellen. Hier wurden Frauen über Empfängnisverhütung und das strenge Abtreibungsstrafrecht aufgeklärt und wohl auch an bestimmte Ärzte vermittelt.10

In Die Ärztin, der Monatszeitschrift des Bundes Deutscher Ärztinnen, erscheint 1930 unter dem Titel „Erfahrungen aus der Ehe- und Sexualberatung“ der Abdruck eines Vortrages von Dr. Lotte Fink.

Als kulturpolitisches Problem

Zur Massenbewegung wurden all diese Aktivitäten vor allem deshalb, weil es bis Anfang der 1930er Jahre eine beispiellose Solidarisierung von Wissenschaftler*innen und Künstler*innen mit den betroffenen Frauen gab. Die gerade entstehenden Massenmedien Radio und Kino verbreiteten und beeinflussten die Debatte in vorher unvorstellbarer Weise. Intellektuelle wie Carl Credé, Friedrich Wolf, Käte Kollwitz, Albert Einstein, Siegmund Freud, Bertolt Brecht, Lion Feuchtwanger, Erich Kästner, Else Lasker-Schüler, Otto Nagel, Ernst Toller beteiligten sich am Kampf gegen die ‚Mordparagrafen‘.

1926 kam der Film Kreuzzug des Weibes, in dem es um das Abtreibungsrecht nach einer Vergewaltigung ging, in die Kinos. 1927 erschien das Buch Volk in Not! Das Unheil des Abtreibungsparagraphen (§ 218) von Carl Credé, mit 16 Schöpfungen von Käte Kollwitz. Titelbild dieser Publikation ist das bekannte Plakat von Käte Kollwitz aus dem Jahr 1924 mit dem Schriftzug „Nieder mit den Abtreibungsparaphen“. „1930 wird ein Komitee für Selbstbezichtigung ins Leben gerufen. Dieses Komitee versuchte, ähnlich wie die vergleichbare Aktion in den siebziger Jahren, durch öffentliche Bekenntnisse bekannter und weniger bekannter Frauen und Männer ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen.“11

Plakat zum Film Kreuzzug des Weibes, 1926
Lipót Sátori creator QS:P170,Q16523159 im Atelier Georg Pollak, 1926 circa Lipót Sátori (Atelier Georg Pollak) Plakat, Kreuzzug des Weibes, Papier- u. Blechdruckindustrie, Wien
Lizenz
Rechteangabe
  • Lipót Sátori creator QS:P170,Q16523159 im Atelier Georg Pollak, 1926 circa Lipót Sátori (Atelier Georg Pollak) Plakat, Kreuzzug des Weibes, Papier- u. Blechdruckindustrie, Wien
  • Gemeinfrei
Plakat zum Film Kreuzzug des Weibes, 1926
Plakat der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) Käthe Kollwitz (1867-1945)
Plakat der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), Käthe Kollwitz (1867-1945), Fides Propaganda Verlag, Deutsches Reich, 1924, Lithographie 52,5 x 48,4 cm, Deutsches Historisches Museum Berlin, Inv.-Nr.: P 62/1296
Quelle
bpk / Deutsches Historisches Museum / Arne Psille
Käthe Kollwitz thematisierte die Not kinderreicher Familien: Jedes Neugeborene war ein zusätzlicher Esser und vergrößerte die Armut. Viele Frauen sahen in einer Abtreibung den einzigen Ausweg.

Von 1930 bis 1933 wurden (als Gegenpol zu den Groschenromanen) preiswerte Taschenbücher herausgegeben – die Roten 1-Mark-Romane – die sich den Problemen der Arbeiterschaft widmeten. Bekanntestes Beispiel wurde das 1974 auch von der DEFA verfilmte Drama Maria und der Paragraph von Franz Krey aus dem Jahr 1931, in dem es um die Zunft der ‚Engelmacherinnen‘ ging und deren Interesse am Abtreibungsverbot.

Cover Buch § 218 gequälte Menschen
Quelle: Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch
Cover des Buchs § 218 - gequälte Menschen

Von besonderer Sprengkraft erwiesen sich zwei Dramen, die bezeichnenderweise von Ärzten geschrieben und 1929 uraufgeführt wurden: § 218 – Gequälte Menschen von Carl Credé und Cyankali von Friedrich Wolf. Obwohl Credé eher auf Mitleid, denn auf Aufruhr zielte12 , lösten die Theaterveranstaltungen nicht nur Betroffenheit, sondern auch lautstarke Zustimmung, Proteste und Tumulte aus. Nicht selten gab es spontane Demonstrationen nach den Vorstellungen. Die Stücke wurden in ganz Deutschland und der Schweiz nachgespielt und Cyankali bereits 1930 verfilmt. Beide Autoren wurden verhaftet, ebenso wie ihre Kollegin Dr. Else Kienle. Im Ergebnis dessen fanden rund 1500 Protestveranstaltungen in vielen Städten Deutschlands statt, die größte im April 1931 im Berliner Sportpalast mit etwa 12.000 Teilnehmer*innen.13

 

Cyankali Filmstill
Quelle: absolut medien
Filmstill Cyankali, 1930

Fazit und Ausblick 

Diese außerparlamentarische Massenbewegung verebbte schnell14 . Auch ihr juristischer Ertrag blieb gering. Zwar beschäftigte sich der Reichstag zwischen 1920 und 1926 sechsmal mit dem Abtreibungsverbot, die Gesetzesnovelle, die im Mai 1926 schließlich beschlossen wurde, behielt das Verbot jedoch bei und milderte lediglich die Strafe. Allerdings bestätigte das Reichsgericht im März 1927 ein Urteil, nach dem eine medizinische Indikation möglich wurde. Als 1928 und auch 1931 die Reichstagsfraktion der KPD erneut Gesetzesentwürfe mit genereller Straffreiheit und ‚kostenloser Ausführung in einem Krankenhaus‘ einbrachte, wurden diese erwartungsgemäß nicht angenommen.

Entwurf eines Gesetzes gegen die Ankündigung von Abtreibungsmitteln, 31.7.1920.
Stand: 17. Mai 2021
Lizenz (Text)
Verfasst von
Dr. Ursula Schröter

geb. 1941; Dr. phil., Mathematikerin, Soziologin; Forschungsthemen vor 1990 in der soziologischen Methodik und Rechentechnik, nach 1990: sozialistisches Patriarchat; Mitgliedschaften: Rosa-Luxemburg-Stiftung, Demokratischer Frauenbund e.V. (stellv. Vorsitzende), Frauenbrücke Ost-West e.V.

Empfohlene Zitierweise
Dr. Ursula Schröter (2023): Zeit der Gegensätze, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de./angebote/dossiers/218-und-die-frauenbewegung/zeit-der-gegensaetze
Zuletzt besucht am: 01.05.2024
Lizenz: CC BY 4.0
Rechteangabe
  • Dr. Ursula Schröter
  • Digitales Deutsches Frauenarchiv
  • CC BY 4.0

Fußnoten

  • 1Von Behren, Dirk: Kurze Geschichte des Paragraphen 218 Strafgesetzbuch, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 69. Jg, 2020, H. 20, S. 12–19, hier S. 13.
  • 2Ockel, Edith: Die Schwangerschaft im Spannungsfeld von Gesundheitsfürsorge, Gebärzwang und Entscheidungsrecht bei Abbruchwunsch, in: Kirchhöfer, Dieter et al. (Hg.): Kindheit in der DDR, Frankfurt am Main, 2003, S. 99–116, hier S. 100.
  • 3Von Soden, Kristine: „§218 streichen – nicht ändern!“ Abtreibung und Geburtenregelung in der Weimarer Republik, in: Unter anderen Umständen. Zur Geschichte der Abtreibung, Deutsches Hygiene-Museum Dresden, Berlin, 1993, S. 36–50, hier S. 42.
  • 4Von Oertzen, Monika: Das Volksmuseum für Frauenkunde (1929–1933) in Berlin. Eine Position zur Abtreibungsfrage in der Weimarer Republik, in: Unter anderen Umständen. Zur Geschichte der Abtreibung, Deutsches Hygiene-Museum Dresden, Berlin, 1993, S. 51‒57, hier S. 56.
  • 5Gerhard-Teuscher, Ute: Frauenbewegung und § 218, in: Unter anderen Umständen, Zur Geschichte der Abtreibung, Deutsches Hygiene-Museum Dresden, Berlin, 1993, S. 104–113, hier 110.
  • 6Dieses Dekret wurde 1923 eingeschränkt und 1936 wieder aufgehoben.
  • 7Hörnle, Edwin: Grundfragen der proletarischen Erziehung, in: Grundfragen der proletarischen Erziehung, Pädagogische und Bildungspolitische Schriften. Ausgewählt, eingeleitet und erläutert von Wolfgang Mehnert, Herbert Flach und Hans Lemke, Berlin, 1983, S. 205–326, hier S. 308 f.
  • 8Gerhard-Teuscher, Frauenbewegung und § 218, S. 110 f.
  • 9Von Soden: „§218 streichen – nicht ändern!“ Abtreibung und Geburtenregelung in der Weimarer Republik, S. 48.
  • 10Vgl. Von Soden, Kristine: Die Sexualberatungsstellen der Weimarer Republik, 1919 – 1933. Deutsche Vergangenheit: Stätten der Geschichte Berlins, Berlin, 1988.
  • 11Patzel-Mattern, Katja: Das Gesetz der Frauenwürde. Else Kienle und der Kampf um den Paragrafen 218 in der Weimarer Republik, in: Väth, Anke (Hg.) Bad Girls. Unangepasste Frauen von der Antike bis heute, Konstanz, 2003, S. 177–199, hier 186.
  • 12Vgl. Waak, Renate: Heinrich Greif, Biographie, in Trepte, Curt et. al. (Hg.) Heinrich Greif, Künstler und Kommunist, Berlin, 1974, S. 11–97.
  • 13Vgl. Ullrich, Renate: Cyankali 1930 und Cyankali 1977. CD-Rom zur DVD Cyankali, Filmmuseum Potsdam
  • 14Gerhard-Teuscher, Frauenbewegung und § 218, S. 111.